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Impressum
Jeweils zwei der genannten Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich wie auch außergerichtlich gemeinsam.
Freistellungsbescheid: Wir sind wegen Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke i. S. der §§ 51 ff. AO nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Staßfurt vom 23.02.2022 für das Kalenderjahr 2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. |
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© 2022 - Julius-Schniewind-Haus e.V. |
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